Wirkstoffprüfung

Wirkstoffprüfung

Das Grundprinzip der Biozidprodukte-Verordnung ist, dass ein Biozidprodukt zugelassen werden muss, bevor es in Verkehr gebracht oder verwendet werden darf. Dies geschieht in zwei aufeinanderfolgenden Schritten. Zunächst wird der Wirkstoff bewertet und für einen bestimmten Produkttyp zugelassen, sofern die Kriterien erfüllt sind. Der zweite Schritt ist die Zulassung jedes Produkts, das den/die zugelassenen Wirkstoff(e) enthält, enthält oder herstellt.

Alle Biozidprodukte mit zugelassenen Wirkstoffen werden vor der Registrierung auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.

Für "Wirkstoffanalytik" in Biozidprodukten können Sie sich an uns wenden.

Wirkstoffe

Bestimmung von aktivem Chlor
Bestimmung von Natriumhypochlorit
Bestimmung von Wasserstoffperoxid
Bestimmung von Jod und Jodverbindungen (Jodophore, Povidon-Jod)
Benzalkoniumchlorid
Bestimmung von 2-Phenoxyethanol
Bestimmung von Formaldehyd
Bestimmung von Glutaraldehyd
Bestimmung von Chlorhexidindigluconat
Bestimmung von Milchsäure und Zitronensäure
Bestimmung von Peressigsäure
Bestimmung von Alkohol (Ethylalkohol, 1-Propanol, 2-Propanol (Isopropylalkohol)
Bestimmung von Biphenyl-2-ol
Bestimmung von 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on
Bestimmung von 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on
Bestimmung von N-(3-Aminopropyl)-N-dodecyl-1,3-propandiamin
Bestimmung von Polyvinylpyrrolidon
Bestimmung von Natriumdichlorisocyanuratdihyrat
Bestimmung von Trichlorisocyanursäure
Bestimmung von o-Phthalaldehyd
Bestimmung von 2-Phenylphenol
Bestimmung von Silber




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