Schutzwirksamkeitstest
Die Wirksamkeit der Konservierung eines in der Entwicklung befindlichen kosmetischen Produkts sollte empirisch bewertet werden, um die mikrobielle Stabilität und den Schutz während der Lagerung und Verwendung sicherzustellen. Dies kann mit einem Schutzwirkungstest erfolgen. Letzteres ist obligatorisch für alle kosmetischen Produkte, die unter normalen Lager- und Gebrauchsbedingungen verderben oder ein Infektionsrisiko für den Verbraucher darstellen können.
Der Wirksamkeitstest des Konservierungsmittels oder „Challenge-Test“ basiert auf der Bewertung der Verringerung der Kontamination durch künstliche Kontamination des Endprodukts und anschließend auf Werte, die die für die Kategorien 1 und 2 festgelegten mikrobiellen Grenzwerte erfüllen.
• Pseudomonas aeruginosa (ATCC 9027)
• Staphylococcus aureus (ATCC 6538)
• Escherichia coli (ATCC 8739)
• Candida albicans (ATCC 10231)
• Aspergillus brasiliensis (ATCC 16404)
Die Schutzwirkung kosmetischer Produkte wird mit den oben genannten Mikroorganismen getestet. Durch die Bestimmung der mikrobiellen Aktivität von Konservierungsmitteln oder anderen Verbindungen in der fertigen Kosmetik wird geklärt, ob das Produkt für den Anwender unbedenklich ist.
Sie können bei uns den "Schutzwirksamkeitstest / Challenge Test" für kosmetische Produkte beantragen.